Da wir unsere Waren nur an Bedürftige verkaufen dürfen, muss die Berechtigung geprüft und bestätigt werden.
Wer kann bei der Weinstadt Tafel einkaufen?
Besitzer einer gültigen TAFEL-Card der Tafel Weinstadt und alle Besitzer eines gültigen Tafelausweises von anderen Tafelläden.
Die TAFEL-Card der Tafel Weinstadt e.V. können erhalten, Bezieher von
1. Arbeitslosengeld II,
2. Sozialhilfe / Grundsicherung,
3. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
4. Miet- / Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz,
5. sowie Haushalte mit geringem Einkommen. *)
Bürger aus Weinstadt und Remshalden können die TAFEL-Card kann beantragen bei der Stadtverwaltung Weinstadt, Amt für Familie, Bildung und Soziales.
Bürger aus Aichwald können die TAFEL-Card beim Sozialamt der Gemeindeverwaltung Aichwald beantragen.
Mitzubringen sind: Personalausweis, Bewilligungsbescheid bzw. Einkommensnachweis.
*) Als Nachweis gilt für den Personenkreis nach Ziff. 1 bis 4 der jeweilige Bewilligungsbescheid (z.B. Wohngeldbescheid). Die Berechtigung nach Ziff. 5 wird nachgewiesen durch Einkommensnachweise sämtlicher Haushaltsangehörigen und Belege über die Höhe der Miete mit Wohnnebenkosten und Heizung.
Wie Sie die TAFEL-card beantragen können, erfahren Sie unter dem Menuepunkt "Wie beantrage ich eine Tafel-Card"